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06.02.01.10 (Sachsen,Thüringen) Anfertigen von technischen Zeichnungen und/oder Fertigungsunterlagen

Laufende Nr
323
SYS_1
06
SYS_2
06.02
SYS_3
06.02.01
SYS_4
06.02.01.10
ORGEINHEIT
Entwicklung
UNB
Forschung und Entwicklung
AUFGFAM
Konstruktion
ERAAA
Anfertigen von technischen Zeichnungen und/oder Fertigungsunterlagen
Tarifgebiet
Sachsen,Thüringen
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
NS
NV
SAC
E 5
SAH

EA

Maßstabs- und fertigungsgerechte Teil-, Zusammenbau- und Anordnungszeichnungen oder Schaltpläne nach ausreichend detaillierten konstruktiven Vorgaben (z. B. Skizzen, Entwürfen) anfertigen und mit zuständigen Stellen abstimmen; Ansichten, Schnitte, Abwicklungen, Durchdringungen, Projektionen etc. erstellen; Zeichnerische Änderungen nach eindeutigen Vorgaben ausführen, Detailpunkte konstruieren, gängige Bauteile und Halbzeuge nach Vorgaben festlegen und anhand von technischen Unterlagen auswählen; Tabellen, zeichnerische Darstellungen, Diagramme anhand von Vorlagen, Zahlenangaben in übersichtlicher Form darstellen; Technische Listen (Freigaben, Änderungslisten, Stücklisten etc.) nach Vorgaben und Nummernsystem zusammenstellen, Nummernsystem ergänzen; Fachbezogene technische Berechnungen mit elementaren Formeln durchführen.

BBG

Es ist eine mindestens 3-jährige abgeschlossene fachspezifische Berufsausbildung (z. B. Technische(r) Zeichner/-in) erforderlich.