06.02.01.10 (Sachsen,Thüringen) Anfertigen von technischen Zeichnungen und/oder Fertigungsunterlagen
- Laufende Nr
- 323
- SYS_1
- 06
- SYS_2
- 06.02
- SYS_3
- 06.02.01
- SYS_4
- 06.02.01.10
- ORGEINHEIT
- Entwicklung
- UNB
- Forschung und Entwicklung
- AUFGFAM
- Konstruktion
- ERAAA
- Anfertigen von technischen Zeichnungen und/oder Fertigungsunterlagen
- Tarifgebiet
- Sachsen,Thüringen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- E 5
- SAH
EA
Maßstabs- und fertigungsgerechte Teil-, Zusammenbau- und Anordnungszeichnungen oder Schaltpläne nach ausreichend detaillierten konstruktiven Vorgaben (z. B. Skizzen, Entwürfen) anfertigen und mit zuständigen Stellen abstimmen; Ansichten, Schnitte, Abwicklungen, Durchdringungen, Projektionen etc. erstellen; Zeichnerische Änderungen nach eindeutigen Vorgaben ausführen, Detailpunkte konstruieren, gängige Bauteile und Halbzeuge nach Vorgaben festlegen und anhand von technischen Unterlagen auswählen; Tabellen, zeichnerische Darstellungen, Diagramme anhand von Vorlagen, Zahlenangaben in übersichtlicher Form darstellen; Technische Listen (Freigaben, Änderungslisten, Stücklisten etc.) nach Vorgaben und Nummernsystem zusammenstellen, Nummernsystem ergänzen; Fachbezogene technische Berechnungen mit elementaren Formeln durchführen.
BBG
Es ist eine mindestens 3-jährige abgeschlossene fachspezifische Berufsausbildung (z. B. Technische(r) Zeichner/-in) erforderlich.